Nationaler Aktionsplan (NAP): “Digitalisierung und Inklusion” als weitere Schwerpunkte

Der Nationale Aktionsplan 2.0 (NAP 2.0) soll bis 2020 unter dem Schwerpunkt “Digitalisierung und Inklusion” fortgeschrieben werden. Der Auftakt für diese Weiterentwicklung bildeten die Inklusionstage, welche vom 19.-20. November 2018 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranstaltet wurden.

Nationaler Aktionsplan als Leitfaden für Umsetzung der Inklusion

Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesregierung im Jahr 2007 wurde die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu einer politischen Aufgabe gemacht. Drei große Ziele sollen ein gleichberechtigtes Leben von Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Barrieren in Gebäuden, Transportmitteln sowie im Internet und in der Sprache sollen abgebaut werden. Menschen mit Behinderungen soll ein selbstbestimmtes Leben ohne Einschränkungen ermöglicht werden. Die Grundlage hierfür ist ein breit gefächertes Angebot an Wohnformen und Assistenz. Das letzte Ziel basiert auf dem Recht auf Bildung und Erziehung und dem Recht auf Arbeit. Menschen mit Behinderungen sollen sich frei für eine Regelschule entscheiden können und einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Um diese Ziele zu erreichen, wurde der Nationale Aktionsplan aufgestellt. In diesem sind sämtliche Maßnahmen dokumentiert, welche nach und nach zu einer inklusiven Gesellschaft führen sollen. Der erste NAP wurde auf zehn Jahre festgelegt und setzt sich aus sieben Querschnittsthemen zusammen. Bei der Formulierung der Maßnahmen waren außer dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch Menschen mit Behinderungen und die entsprechenden Behindertenverbände beteiligt.

Zwischenbericht zeigt weitere Fortschritte

Der Zwischenbericht des NAP 2.0 zeigt den Stand der formulierten Maßnahmen. Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg führt dazu an: “Der Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan belegt: Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft wird konsequent beschritten.” Hervorzuheben ist außerdem die Tatsache, dass 2018 die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen so niedrig war, wie nie in den letzten zehn Jahren.

Etwa 61 Prozent der 258 Maßnahmen wurden bereits umgesetzt und oder sind teilweise bereits abgeschlossen. Lediglich acht Maßnahmen wurden noch nicht gestartet und zwei Projekte werden nicht umgesetzt. Die nachfolgende Grafik zeigt den Fortschritt der geplanten Maßnahmen hin zu mehr Inklusion. Im Bildungsbereich befinden sich alle 21 geplanten Maßnahmen in der Umsetzung, fünf sind bereits abgeschlossen.

Digitalisierung und Inklusion als weitere Schwerpunkte des NAP 2.0

Nach dem Erscheinen des Zwischenberichts des NAP 2.0 (Fortschreibung des ersten NAP) sollen die Themen “Digitalisierung und Inklusion” im weiteren Verlauf eine große Rolle spielen. Unter diesem Thema fand im November 2018 eine Tagung statt. Zahlreiche Politiker, Wissenschaftler, Unternehmer sowie Menschen mit Behinderungen haben über die Digitalisierung und ihre Bedeutung für die Inklusion diskutiert. Aus der Tagung entstanden gemäß Hubertus Heil (Bundesminister für Arbeit und Soziales) zahlreiche Impulse, die für die Fortschreibung des NAP 2.0 von Bedeutung  seien. Jürgen Dusel, der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen betont, wie wichtig es sei, digitale Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken. Entwickler von Hard- und Software sollten demnach bei Ihrer Arbeit auch Menschen mit Behinderungen einbeziehen. Der NAP 2.0 wird von nun erneut überarbeitet und durch weitere Maßnahmen ergänzt.