Wir haben uns daran gewöhnt, dass es für viele Lebensbereiche ausführliche Regelwerke und Standards gibt, die von Vornherein mitgeplant und nach Abschluss geprüft werden. Wer ein Haus baut, lässt erst einen Bauplan vom Architekten entwickeln und die Einhaltung aller Vorgaben von der Bauaufsicht prüfen. Für barrierefreies Bauen, gibt es weiterführende Vorgaben zu bestimmten Abständen, Bodenbelägen oder Kennzeichnungen, um die Zugänglichkeit für Gebäude sicherzustellen.
Was viele vielleicht nicht wissen: Es existieren auch Richtlinien, um den digitalen Raum barrierefrei zu gestalten. Dieser Standard nennt sich WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), zu deutsch etwa Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.
Entwickelt werden die WCAG vom World Wide Web Consortium (W3C), einem Gremium zur Standardisierung von Web-Techniken, in dem unterschiedlichste Mitglieder von Einzelpersonen über Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Regierungsinstitutionen zusammenkommen. Wenngleich das W3C keinerlei Weisungsbefugnisse gegenüber Regierungen besitzt, werden viele seiner Empfehlungen weltweit aufgegriffen und als Grundlage für Gesetzgebung zum Thema Barrierefreiheit verwendet.
So auch in Deutschland: hier bildet die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) einen Zusatz zum Bundesbehindertengesetz. Sie legt fest, dass alle Internetauftritte und grafische Programmoberflächen der Bundesbehörden barrierefrei gestaltet sein müssen und orientiert sich dabei maßgeblich an den WCAG.
Eine gehaltvolle Sammlung an Materialien zu den WCAG und Einblicke in barrierefrei gestaltete Homepages bietet die Aktion Mensch mit ihrer Seite Einfach für alle.
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